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Ich bin mit Haut und Haaren Kommunalpolitiker. Hier schlägt das Herz der Demokratie. An keiner anderen Stelle im Staatsaufbau werden demokratische Entscheidungen so unmittelbar spürbar. 1 Zu den Schwerpunkten der Kommunalpolitik und der kommunalen Selbstverwaltung gehören vor allem die folgenden Bereiche, wobei die Aufzählung an dieser Stelle nicht vollständig sein kann. Zu beachten ist, dass die vielfältigen Facetten der kommunalpolitischen Betätigung miteinander verwoben und verzahnt sind.
2 Organisation Die Freiheit, außerhalb von gesetzlich vorgegebenen Pflichtausschüssen (z.B. der Hauptausschuss) politisch selbst zu entscheiden, welche Ausschüsse des Rates gebildet werden oder wie die Grundstruktur des Stadtverwaltung aussehen soll, werden dem Bereich der Organisationshoheit der Gemeinden zugerechnet. Personal Die kommunale Personalhoheit wird durch den Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert. Die Personalhoheit umfasst das Recht der Städte, eigenverantwortlich als Dienstherr Beamte bzw. als tarifgebundener Arbeitgeber Angestellte und Arbeiter zur Erfüllung der Aufgaben einzustellen, diese zu befördern und zu entlassen. Finanzen Im Rahmen der Finanzhoheit haben die Städte und Gemeinden das verfassungsmäßig verbürgte Recht, die Finanzierung in eigenen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Stadtentwicklung und Planung Hierunter fällt im Wesentlichen die kommunale Baupolitik, also z.B. die Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanung und Bebauungspläne. Dabei sind die Gemeinden jedoch nicht gänzlich frei in ihren Entscheidungen, sondern an übergeordnete Planungen (Landesentwicklungs- und Regionalplanung) gebunden. Somit vollzieht sich die Planungshoheit in den Grenzen einer landesplanerischen Gesamtentwicklung. Bildung Die Städte und Gemeinden sind für die kommunale Bildungspolitik insoweit verantwortlich, als dass die Räumlichkeiten (Schulen) ebenso zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. das nichtpädagogische Personal (Hausmeister, Schulsekretärinnen, Schulsozialarbeiter/innen). Von den Kommunen wird ebenfalls die Sachmittelausstattung (Heizung, Strom, Gas, Wasser, Lehrmittel, Kreide, etc.) sichergestellt. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Schulträgerschaft einer Kommune. Kultur Kommunale Kulturpolitik ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung und basiert ebenfalls auf dem durch Artikel 28 Grundgesetz garantierten Recht der Gemeinden, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln". Die Kulturarbeit gehört zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Anders als z.B. bei der Bildungsaufgabe kann eine Gemeinde den Umfang ihrer Kulturarbeit selbst entscheiden. Ganz maßgeblich hierfür sind nicht nur der eigene kulturelle Anspruch, sondern vielfach auch die finanziellen Möglichkeiten, um den Anspruch mit Leben zu füllen. Soziales Im Rahmen der kommunalen Sozialpolitik werden z.B. Fragen der Unterstützung freier Träger bei Selbsthilfe- und Beratungsangeboten erörtert. Sport Der Rat der Stadt Ennigerloh ist aufgrund der verfassungsmäßig verankerten Selbstverwaltungsgarantie auch verantwortlich für die Gestaltung und Strukturierung der kommunalen Sportstätteninfrastruktur. Der Umfang und die Qualität der Sportstätten sind dabei maßgeblich abhängig vom Anspruch der jeweiligen Stadt an sich selbst und von der Qualität der Sportvereine, nicht zuletzt aber auch von schulsportlichen Erwägungen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune definiert allzuhäufig die Grenzen des sportpolitisch Machbaren. Zu den Aufgaben im Rahmen der Sportpolitik zählt auch die Entscheidung des Rates über die Gewährung von Zuschüssen an die Sportvereine. | 3 Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland existieren "nicht einfach so", sondern haben einen verfassungsmäßig legitimierten Unterbau. Im Grundgesetz ist im Art. 28 Abs. 2 die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Dort heißt es: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln ... Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle." Das Grundgesetz definiert insoweit nicht nur die Existenzgarantie der Städte und Gemeinden, sondern stattet diese auch mit Finanautonomie aus. Aus dem privaten Umfeld kennen wir das: Was nützen die tollsten Befugnisse, wenn man kein Geld hat, diese zu gestalten. Ähnliches haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes wohl auch gedacht und deshalb zurecht die Finanzhoheit verankert. Die im Grundgesetz verankerte "wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle" sind die vor Ort erhobenen Grundsteuern und vor allem die Gewerbesteuer. Politische Versuche, an der Gewerbesteuer "zu drehen", scheiterten bislang stets daran, dass man die Finanzautonomie der Städte und Gemeinden unzulässigerweise aushöhlt würde, wenn den Kommunen keine Ersatzsteuereinnahmen mit ähnlicher Qualität geboten werden.
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