Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

_____________________________________

Verwaltung + Bürgermeister

1

Bis zum 12. September 1999 gab es in NRW die sog. „Doppelspitze“: Ein ehrenamtlicher Bürgermeister kümmerte sich um das politische Geschäft und um die Repräsentation der Stadt nach außen, der Gemeinde- oder Stadtdirektor war für die Leitung der Stadtverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kommune verantwortlich.

Dies hat sich mit der Reform des kommunalen Verfassungsrechts grundlegend geändert. Im § 62 der Gemeindeordnung für das Land NRW ist geregelt, dass der Bürgermeister verantwortlich ist für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.

Die Erfüllung der Aufgaben findet bei der Stadtverwaltung Ennigerloh in den Fachbereichen statt.

Der Fachbereich 1 ist unter anderem zuständig für die gesamte Personal- und Organisationsverwaltung, für den Bürgerservice und die EDV.

Im Fachbereich 2 findet sich das gesamte Finanz- und Steuermanagement wieder. Hier werden z.B. die Haushaltspläne aufgestellt und vollzogen und die Steuerbescheide erstellt.

Die Ministerpräsidentin und der BürgermeisterDie Ministerpräsidentin und der Bürgermeister

2

Der Fachbereich 3 nimmt ordnungs- und sozialrechtliche Aufgaben wahr. Das Feuerlöschwesen ist ebenfalls hier verortet.

Im Fachbereich 4 kümmert man sich um alle Fragen der Bauverwaltung, der Stadtentwicklung und der Umwelt.

Seit dem Jahr 2014 gibt es den neu gegründeten Fachbereich 5. Hier ist der gesamte Tiefbaubereich der Stadt Ennigerloh angesiedelt und zudem der Bauhof.

Im Eigenbetrieb "Abwasser" werden alle Fragen rund um die Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie der Benutzung des Kanalsystem bearbeitet.

Um das Wohlfühlgefühl unserer Gäste im Freibad und im Hallenbad kümmert sich das Bäderteam des Eigenbetriebes "Wirtschaft und Bäder". Hierzu gehören sowohl das Verwaltungspersonal als auch die Schimmmeisterinnen und Schwimmmeister. "Wirtschaft" bedeutet in Bezug den Eigenbetrieb das Halten der städtischen Beteiligungen, z.B. an den Stadtwerken ETO.

Neben des klassischen Verwaltungs"ämtern" gibt es bei der Stadt Ennigerloh weitere Organisationseinheiten, die unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt sind.

Hierbei handelt es sich um ...

(a) die Wirtschaftsförderung: Hier laufen alle Fäden der Förderung und Unterstützung der heimischen Wirtschaftsunternehmen zusammen. So geht es beispielsweise um die Bestandspflege vorhandener Unternehmen oder um die An- oder Umsiedlung von Betrieben. Fördertechnische Fragestellungen prägen das Aufgabenfeld ebenso wie beispielsweise die Verbesserung der technischen Infrastrukturangebote des Wirtschaftsstandortes Ennigerloh (z.B. durch den Ausbau von Glasfasernetzen). Dem Bereich der Wirtschaftsförderung ist auch die alljährlich stattfindende "Gala des Sports" zuzuordnen.

(b) das Stadtmarketing: Die Verbesserung des Images und der Außenwirkung der Stadt Ennigerloh durch Maßnahmen des Standortmarketings, der Tourismusförderung oder z.B. der Organisation von Aktivitäten und Events (z.B. Mettwurstmarkt) in der Stadt gehören neben vielen anderen Aufgaben zum zentralen Tätigkeitsfeld des Stadtmarketings.

(c) die Gleichstellungsaufgabe: Um die Thematik der Verbesserung der Chancengerechtigkeit der Frauen am Arbeitsmarkt, aber auch um viele andere frauenspezifische Fragestellungen rankt sich das Aufgabenfeld der Gleichstellungsbeauftragten.

Diese Auflistung kann nicht erschöpfend sein, deshalb möchte man sich bei Fragen der Zuständigkeit auf der Internetseite der Stadt Ennigerloh erkundigen.

Matthias Platzeck: Ehemaliger Ministerpräsident des Landes Brandenburg und ehemaliger Vorsitzender der SPDMatthias Platzeck: Ehemaliger Ministerpräsident des Landes Brandenburg und ehemaliger Vorsitzender der SPD

3

Neben der Leitung der Dienstgeschäfte obliegt dem Bürgermeister auch die Aufgabe der Vorbereitung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse. Er führt diese unter Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber dann aus – es sei denn, sie verstoßen gegen geltendes Recht.

Darüber hinaus ist der Bürgermeister der gesetzliche Vertreter der Stadt in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Aufgaben, die bis 1999 von zwei Personen wahrgenommen wurden, nunmehr auf eine Person, nämlich den hauptamtlichen Bürgermeister, gebündelt sind.

Es wird nicht langweilig und das Aufgabenfeld ist hoch spannend.

... mit Franz Müntefering (ehemaliger Vorsitzender der SPD) und Bernhard Daldrup, MdB.... mit Franz Müntefering (ehemaliger Vorsitzender der SPD) und Bernhard Daldrup, MdB.

4

Geschichte

Seit dem 13. Jahrhundert standen Bürgermeister an der Spitze des Stadtrates, dem zentralen Organ der Bürgerschaft.

Im Mittelalter war neben der mehrheitlichen Amtsbezeichnung burge(r)meister das noch ältere, lateinische magister civium in allgemeinem Gebrauch.

Meist waren zwei Bürgermeister vorhanden, oft aber auch mehrere. Einer hatte den Vorsitz im Stadtrat, und alle vollzogen ursprünglich nur dessen Beschlüsse.

Allmählich wuchs ihnen die Aufgabe der gesamten Selbstverwaltung zu. Sie erhielten die Polizeigewalt und oft auch die Gerichtsbarkeit in Bagatellsachen.

Die ursprüngliche Unterordnung unter einen herrschaftlichen  Vogt oder Schultheiß wich in der Regel bald einem Nebeneinander.

Die Bürgermeister wurden vom Stadtherrn ernannt oder vom Stadtrat gewählt, aus dem Kreis der Patrizier oder aus den Zünften.

Im 17. und 18. Jahrhundert wurde die Wahl nach und nach zur Formsache, die Bürgermeister waren nunmehr vom Stadtherrn ernannte Beamte.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden die Bürgermeister als Gemeindevorsteher wieder gewählt.

Im Verlauf der frühen Neuzeit setzte sich der Bürgermeister in vielen Gemeinden als der wichtigste Amtsträger durch. Im Zug dieser Entwicklung erlosch das Schultheiß- oder Heimbergeramt meist vollkommen.

Quelle: Wikipedia

 

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?